Pflichtteilsverzicht
Notarieller Vertrag zwischen dem Erblasser und dem pflichtteilsberechtigten Erben, in dem letzterer (nur) auf seinen Pflichtteil verzichtet (im Gegensatz zum umfassenderen Erbverzicht). Häufig wird der Pflichtteilsverzicht mit einer lebzeitigen Zuwendung aus diesem Anlass verbunden, wodurch dem Erben ein Anreiz auf dessen Abgabe gegeben wird. Häufig wird der Pflichtteilsverzicht auch mit dem Abschluss eines Ehevertrages verbunden, bspw. bei Vereinbarung von Gütertrennung. Da der Pflichtteilsverzichtende weiterhin gesetzlicher Erbe bleibt, bedarf es stets einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag), um dem Pflichtteilsverzicht auch Wirkung zu verschaffen.