Mergers & Acquisitions
Wer heute ein Unternehmen ganz oder in Teilen kauft oder verkauft, sieht sich auch im Mittelstand immer komplexeren Geschäftsvorgängen gegenüber. Gründe dafür sind zum einen die Schnelligkeit, in der heutzutage Geschäftsvorgänge beim Kauf oder Verkauf ablaufen müssen und steigende Ansprüche an die Qualität solcher Transaktionen.
Mergers & Acquisitions erfordern ein vernetztes Denken in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen, also ein professionelles M & A-Management. Nur so lassen sich komplizierte Geschäftsvorgänge heutzutage erfolgreich abschließen.
Ihr Spezialist für M & A
In den vergangenen Jahren waren Mergers & Acquisitions (M & A) einer meiner Arbeitsschwerpunkte. Ich habe dabei mehr als 100 Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von über 600 Millionen Euro begleitet. Die Größenordnungen der Transaktionen lagen in der Regel bei einem Kaufpreis zwischen ca. 2 und 30 Mio Euro; die größte Transaktion hatte einen Wert von über 100 Mio €.
Selbstverständlich betreue ich mit gleichem Engagement auch kleinere Verkäufe bzw. Käufe deutlich unter Kaufpreisen von 1 Mio €. In wechselnden Rollen habe ich dabei auf Käufer- oder Verkäuferseite meine Mandanten, überwiegend mittelständische Unternehmen, rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich sowie bei Finanzierungs- oder Bewertungsfragen beraten und dabei Fachkollegen anderer Disziplinen (insbesondere Wirtschaftsprüfung) oder externe Berater einbezogen.
Dieser Erfahrungsschatz kommt Ihnen zugute. In wechselnden Rollen habe ich sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite meine Mandanten rechtlich und/oder steuerlich beraten. Verhandlungspartner waren dabei häufig Kollegen namhafter Großkanzleien (PwC Veltins, Freshfields, Hengeler, KPMG, Andersen Legal).
Mehrfach verliefen dabei die Vertragsverhandlungen bis hin zum Vertragsabschluss in englischer Sprache. Vor allem mittelständische Unternehmen schätzen diese M&A-Expertise.
Ganz gleich, ob Sie in Verhandlungen mit einem Finanzinvestor oder einem strategischen Investor stehen, ob es um die Unternehmensübernahme durch das eigene Management beim Management buy-out oder die Übernahme durch einen außenstehenden Investor beim Management buy-in geht. Das gleiche gilt für eine Übernahme durch den Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter, dem Asset Deal oder dem Share Deal, oder dem ausschließlichen Erwerb von Firmenanteilen.
Download:
M&A-Kompetenz-Dr-Berg