Erbrecht
Die Betreuung von Erbrechtsmandaten gehört zu meinem Kerngeschäft. Seit dem Start meiner Berufstätigkeit habe ich in diesem Bereich umfangreiche Erfahrungen gesammelt und bin kontinuierlich auf diesem Gebiet tätig. Ich schöpfe meine fachliche Erfahrung aus der Beratung und Erstellung von weit mehr als 100 Testamenten, Schenkungs- und Erbverträgen, auch bei komplexen Sachverhalten bzw. familiären Verhältnissen (Kinder aus verschiedenen Ehen/Lebenspartnerschaften, Betreuungsfälle, Auslandsvermögen, Pflichtteilsentzug, Unternehmensnachfolge etc.)
Als Rechtsanwalt habe ich den rechtlichen Regelungsbedarf für die Vermögensnachfolge vollumfänglich im Blick. Ich weiß, was auf den Gebieten des Erbrechts, Schenkungsrechts und den verwandten Rechtsbereichen für eine erfolgreiche Beratung zu beachten ist und kenne die entsprechenden Gestaltungsinstrumente (bspw. Vor-/Nacherbfolge, Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Auflage, Pflichtteilsentzug, Testamentsvollstreckung, Berliner Testament).
Ich betreue Sie von Anfang an bei der Beratung und ggf. Verhandlung mit den an der Nachfolge Beteiligten, erstelle alle Verträge (Testament, Erbvertrag, Schenkungsvertrag) und sonstige Urkunden (Postmortale Vollmacht, Betreuungsverfügung) und überwache die Umsetzung unter Einschluss des Verkehrs mit allen beteiligten Behörden.
Darüber hinaus berate ich Sie auf allen Gebieten des Erbrechts bei den dort auftretenden Fragen (Ausschlagung, Erbengemeinschaft, Erbschein, Erbverzicht, Güterstand, Haftungsbegrenzung, Nachlassinsolvenz, Pflichtteil, Rückfallklauseln, vorweggenommene Erbfolge)
Als Steuerberater unterstütze ich Sie bei der steueroptimalen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge zur Minimierung der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbelastung durch entsprechende Gestaltungen (Kettenschenkung, vorweggenommene Erbfolge, Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen etc.).
Basis meiner Beratung ist nach Erfassung aller nötigen Daten und Fakten, einschließlich der erforderlichen Bewertung Ihres Vermögens, das sogenannte Probesterben, bei dem ich die Auswirkungen Ihrer aktuellen Nachlassregelung ermittele und darstelle. Hieran anschließend erarbeite ich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die für Sie optimale Nachfolgestrategie und beziehe bei Bedarf mein Netzwerk mit ein. Hier können Sie auf meine Erfahrung zählen.
Für die Testamentsberatung von Privatpersonen biete ich bei überschaubaren Vermögens- und Verwandtschaftsverhältnissen regelmäßig eine Standardpauschale von insgesamt Euro 650,00 netto zzgl. Auslagen und MwSt gemäß dem anliegenden Musterangebot für die Erarbeitung von Testament, Postmortaler Vollmacht und Vorsorgevollmacht an.
Da das Musterangebot nur Standardkonstellationen umfassen kann, bedarf es im Rahmen des Erstgesprächs (vgl. das Musterangebot) einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung auf die genannte Pauschale. Sollte es im Rahmen des entsprechenden Erstgespräches zu keiner Honorarverständigung kommen, so dass es bei der Erstberatung bleibt, reduziere ich für Sie die Erstberatungsgebühr von EUR 190,00 auf Euro 100,00 zzgl. Auslagen und MwSt. Auch für dieses Angebot gelten die Geschäftsbedingungen.
Download: Musterhonorarvereinbarung-Testamentsberatung