Geschäftsbedingungen, Honorar
Für alle Aufträge gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte mit Stand 12.11.2008 (AGB).
Mit meiner Beauftragung erklären Sie sich ausdrücklich mit der Geltung meiner AGB einverstanden, insbesondere mit der Haftungsbegrenzung für Vermögensschäden auf den Betrag der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Euro 1.000.000,00.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Im Falle einer Kontaktaufnahme, für die Sie das Kontaktformular verwenden können, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Sofern wir keine abweichende Vereinbarung treffen, erfolgt die Vergütung meiner Tätigkeit auf Basis der gesetzlichen Regelung, also des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Für das Erstgespräch ist die gesetzliche Gebühr nach dem RVG für Verbraucher auf Euro 190,00 zzgl. Auslagen und MwSt begrenzt; diese Begrenzung gewähre ich auch Unternehmern für ein Erstgespräch. Regelmäßig vereinbare ich im Rahmen des Erstgesprächs mit meinen Mandanten für über eine Erstberatung hinausgehende weitere Tätigkeiten eine vom RVG abweichende Honorierung nach Zeitaufwand, d.h. Sie vergüten die für die weitere Bearbeitung des Mandates anfallenden, angemessenen Zeitstunden mit dem vereinbarten Stundensatz – regelmäßig EUR 150,00 je Stunde zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer; hierauf wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.
Nach Absprache bin ich gerne bereit, nach Sichtung aller für die Mandatsbearbeitung wesentlicher Unterlagen ein Pauschalhonorar für den weiteren Tätigkeitsumfang – der einverständlich fixiert wird – anzubieten; bitte sprechen Sie mich gerne an.
Für die Testamentsberatung von Privatpersonen biete ich bei überschaubaren Vermögens- und Verwandtschaftsverhältnissen regelmäßig eine Standardpauschale von insgesamt Euro 650,00 netto zzgl. Auslagen und MwSt gemäß dem anliegenden Musterangebot für die Erarbeitung von Testament, Postmortaler Vollmacht und Vorsorgevollmacht an.
Da das Muster nur Standardkonstellationen umfassen kann, bedarf es im Rahmen des Erstgesprächs einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung auf die genannte Pauschale. Sollte es im Rahmen des entsprechenden Erstgespräches zu keiner Honorarverständigung kommen, so dass es bei der Erstberatung bleibt, reduziere ich für Sie die Erstberatungsgebühr auf Euro 100,00 zzgl. Auslagen und MwSt.
AGB
Allgemeine Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte
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