Unternehmensnachfolge
Die Herausforderung insbesondere für den Unternehmensnachfolgeberater liegt in der Komplexität der Beratungsaufgabe, bei der neben einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Gesichtspunkte auch die sogenannten weichen Faktoren, kurz das Menschliche, eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Die ganz unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten wollen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden. Es leuchtet ein, dass die Frage- und Problemstellungen aus Sicht des Unternehmers völlig andere sind als aus der seines Ehegatten, des Nachfolgers oder weichender Erben.
Seit vielen Jahren betreue ich Unternehmensnachfolgen im Mittelstand mit seinen zahlreichen Facetten oder begleite vermögende Privatpersonen bei ihrer Vermögensnachfolge. Sei es bei der Entwicklung und Gestaltung von Nachfolgestrategien, der vorbereitenden Restrukturierung des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, der begleitenden Strukturierung des Privatvermögens, der Gestaltung der Altersversorgung des Übergebers und seines Ehegatten oder der Konstruktion einer Stiftung & Co.: auf mein Know-How können Sie rechnen. Ich habe Unternehmer aus den folgenden Branchen bei ihrer Unternehmensnachfolge betreut:
Anlagenbau, Automatenaufsteller, Automobilhandel, Automobilzulieferer, Baustoffhandel, Bauträger, Bauunternehmen, Bekleidung, Brauerei, Chemisch-pharmazeutischer Produzent, Druckerei, Getränkeproduzent, Nahrungsmittelproduzent, Kliniken, Kunststoffverarbeitung, Maschinenbau, Metallverarbeitung, Möbelfabrikant, Speditionen, Textilhandel, Textilproduktion, Textilreinigung, Vermögensverwaltung, Werbeunternehmen
Als Rechtsanwalt habe ich dabei den rechtlichen Regelungsbedarf für die Unternehmensnachfolge vollumfänglich im Blick. Ich weiß, was auf den Gebieten des Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Schenkungsrechts und den verwandten Rechtsbereichen für eine erfolgreiche Beratung zu beachten ist.
Ich betreue Sie von Anfang an bei der Beratung und ggf. Verhandlung mit den an der Nachfolge Beteiligten, erstelle alle Verträge/Entwürfe (Testament, Erbvertrag, Schenkungsvertrag, bei Bedarf den Gesellschaftsvertrag) und sonstige Urkunden (Postmortale Vollmacht, Betreuungsverfügung) und überwache die Umsetzung unter Einschluss des Verkehrs mit allen beteiligten Behörden.
Darüber hinaus berate ich Sie auf allen Gebieten des Erbrechts bei den dort auftretenden Fragen (Ausschlagung, Erbengemeinschaft, Erbschein, Erbverzicht, Güterstand, Haftungsbegrenzung, Nachlassinsolvenz, Pflichtteil, Rückfallklauseln, Testamentsvollstreckung, vorweggenommene Erbfolge).
Als Steuerberater unterstütze ich Sie bei der steueroptimalen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge. Neben der Minimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch entsprechende Gestaltungen (Kettenschenkung, vorweggenommene Erbfolge, Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen, Wechsel der Rechtsform etc.) gilt mein Augenmerk insbesondere auch der Vermeidung von ertragsteuerlichen Belastungen. Leicht sind durch ein fehlendes Testament oder bei mangelnder Abstimmung zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag im Erbfall stille Reserven aufgedeckt, bspw. weil eine Betriebsaufspaltung oder das Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen nicht erkannt wurden.
Für mich als mittelstandserfahrenem Steuerberater gehören diese Fragestellungen zum Tagesgeschäft. Basis meiner Beratung ist nach Erfassung aller nötigen Daten und Fakten, einschließlich der erforderlichen Bewertung Ihres Vermögens, das sogenannte Probesterben, bei dem ich die Auswirkungen Ihrer aktuellen Nachlassregelung ermittele und darstelle. Hieran anschließend erarbeite ich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die für Sie optimale Nachfolgestrategie und beziehe bei Bedarf mein Netzwerk mit ein.
Die Herausforderung insbesondere für den Unternehmensnachfolgeberater liegt in der Komplexität der Beratungsaufgabe, bei der neben einer Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Gesichtspunkte auch die sogenannten weichen Faktoren, kurz das Menschliche, eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Die ganz unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten wollen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden. Es leuchtet ein, dass die Frage- und Problemstellungen aus Sicht des Unternehmers völlig andere sind als aus der seines Ehegatten, des Nachfolgers oder weichender Erben. Hier können Sie auf meine Erfahrung zählen.