Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die häufigste Form letztwilliger Verfügungen. Er bedarf der notariellen Beurkundung und enthält gegenüber dem Vertragspartner bindende, letztwillige Regelungen, kann also nicht mehr einseitig widerrufen werden. Inhalt eines Erbvertrages können nur sein die Einsetzung als Erbe bzw. Miterbe, ein Vermächtnis oder eine Auflage.