Auflage
Die testamentarische Auflage ist die Anordnung des Erblassers an einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, häufig zugunsten einer Person, ohne dass diese Person daraus einen eigenen Anspruch erwirbt (bspw. die Auflage an den Erben, den Ehegatten zu versorgen, die Grabpflege sicherzustellen etc.)