Vermächtnis
Als Vermächtnis bezeichnet man die letztwillige Zuwendung eines Gegenstandes oder eines Betrages durch Testament oder Erbvertrag. Anders als der Erbe erwirbt der Vermächtnisnehmer diesen nicht automatisch kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, sondern erhält nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Zur Sicherstellung der Anspruchserfüllung kann unter Umständen eine Testamentsvollstreckung in Betracht kommen.