Testament
Neben dem Erbvertrag die häufigste Form der letztwilligen Verfügungen. Das ordentliche Testament kann privatschriftlich (das gesamte Testament muss dann von Hand geschrieben sein) oder notariell errichtet werden. Das Testament kann insbesondere enthalten die Einsetzung von Erben, die Anordnung von Vermächtnissen oder Auflagen sowie der Testamentsvollstreckung. Eine besondere Form ist die des Ehegattentestaments.