Erbverzicht
Der Erbverzicht bedarf eines notariellen Verzichtsvertrages mit dem Erblasser. Nach erfolgtem Erbverzicht rechnet der Verzichtende nicht mehr zu den gesetzlichen Erben; dadurch erhöht sich der gesetzliche Erbteil anderer Miterben. Um dies zu vermeiden, kommt ein Pflichtteilsverzicht in Betracht. Allerdings bedarf es dann zusätzlich einer testamentarischen Enterbung.