Erbteil
Der Erbteil ist die Quote des einzelnen von mehreren Erben, mit der er am Nachlass beteiligt ist. Diese ergibt sich entweder aus der letztwilligen Verfügung oder dem Gesetz. Die Höhe des gesetzliche Erbteils hängt ab von der Anzahl der gesetzlichen Erben, der Erbordnung und ggf. dem Güterstand des Erblassers.