Gewillkürte Erbfolge
Die gewillkürte Erbfolge schließt die gesetzliche Erbfolge aus. Sie kann erfolgen durch Testament oder Erbvertrag, bei Ehegatten auch durch gemeinschaftliches Testament oder auch Ehegattentestament.
Die gewillkürte Erbfolge schließt die gesetzliche Erbfolge aus. Sie kann erfolgen durch Testament oder Erbvertrag, bei Ehegatten auch durch gemeinschaftliches Testament oder auch Ehegattentestament.