Ehegattentestament
Besondere Form des Testaments, welches als gemeinschaftliches Testament nur zwischen Ehegatten möglich ist. Im Zweifel sind die dort enthaltene Einsetzung von Erben oder Miterben, Vermächtnissen oder Auflagen wechselbezüglich, können also nach dem Tod des ersten Ehegatten von dem Längerlebenden nicht mehr geändert werden.