Erbschaftsteuerstundung
Eine Erbschaftsteuerstundung ist bei auf Betriebsvermögen entfallende Erbschaftsteuer dann bis zu 10 Jahren zinslos möglich, wenn dies zur Erhaltung des Betriebes notwendig ist. Gleiches gilt grundsätzlich auch bei Schenkung von Betriebsvermögen, wobei jedoch in diesem Fall Stundungszinsen zu leisten sind (6 % p.a.).