Schenkung
Unentgeltliche Zuwendung eines Vermögenswertes an einen anderen, durch den dieser bereichert wird. Bedarf des Abschlusses eines Schenkungsvertrages zwischen dem Schenker und dem Beschenkten. Eine Schenkung löst dem Grunde nach Schenkungsteuer aus und ist daher abzugrenzen von anderen Zuwendungsformen (bspw. gesellschaftsrechtlicher Austauschvertrag). Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgen, sind unter bestimmten Voraussetzungen dem Nachlass zur Ermittlung des Nachlasswertes und damit des Pflichtteils hinzuzurechnen.