Betriebsvermögen
Das Steuerrecht bezeichnet das Unternehmensvermögen in Abgrenzung zum Privatvermögen als Betriebsvermögen. Das Betriebsvermögen unterliegt gewissen erbschaftsteuerlichen Begünstigungen (Freibetrag von TEUR 225, Bewertungsabschlag von 35 %, Tarifbegrenzung, Stundung), die unter bestimmten Voraussetzungen, welche wiederum von der Rechtsform abhängen, gewährt werden. Diese können bei Vornahme bestimmter schädlicher Handlungen (bspw. Entnahmen, Veräußerungen innerhalb von 5 Jahren) jedoch auch rückwirkend verloren gehen.