logo-dummy2
  • Person / Tätigkeitsbereiche
  • Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Mergers and Acquisitions
  • Kontakt
  • Glossar
  • Geschäftsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
thomas_logo klein2

Erbschaftsteuer

Geschrieben von am 26. August 2015 in

Erbschaftsteuer fällt an, wenn das einer Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer oder als Begünstigter einer Auflage zugewandte Vermögen bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt sodann vom Verwandtschaftsgrad ab und ergibt sich aus der jeweiligen Erbschaftsteuerklasse. Die Steuersätze betragen derzeit zwischen 7 % und 50 %.

  • Person / Tätigkeitsbereiche
  • Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Mergers and Acquisitions
  • Kontakt
  • Glossar
  • Geschäftsbedingungen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung