Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer fällt an, wenn das einer Person als Erbe oder Vermächtnisnehmer oder als Begünstigter einer Auflage zugewandte Vermögen bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt sodann vom Verwandtschaftsgrad ab und ergibt sich aus der jeweiligen Erbschaftsteuerklasse. Die Steuersätze betragen derzeit zwischen 7 % und 50 %.