Sonderbetriebsvermögen
Bei Personengesellschaften, die ein Unternehmen betreiben, insbesondere der Teil des betrieblich genutzten Vermögens, der nicht im Eigentum der Gesellschaft selbst steht, sondern im Eigentum eines oder mehrer Gesellschafter. Im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung ist darauf zu achten, dass das Sonderbetriebsvermögen nicht ertragsteuerlich entstrickt wird, da sonst neben der Versteuerung stiller Reserven insoweit auch der Verlust der erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen droht (ein ähnliches Problem besteht bei der Betriebsaufspaltung) .