Betriebsaufspaltung
Konstrukt, bei der ein einheitliches Unternehmen aus Haftungsgründen in zwei Rechtsträger aufgeteilt ist, eine Besitzgesellschaft (häufig eine Grundstücksgesellschaft) und eine Betriebsgesellschaft (die das operative Geschäft betreibt). Bei der Unternehmensnachfolgegestaltung besteht eine gesteigerte Gefahr der Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn durch ungeschickte Nachlassregelungen die steuerliche Betriebsaufspaltung verloren geht, da in diesem Fall das Betriebsvermögen zu Privatvermögen wird. Obendrein werden in diesem Fall die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen versagt.