Gesetzliche Erben
Die gesetzlichen Erben sind zur Erbfolge berufen, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat (gewillkürte Erbfolge). Maßgeblich ist insoweit dann die gesetzlich Erbordnung; daneben erbt ggf. der Ehegatte als weiterer gesetzlicher Erbe.