Güterstandsklausel
Regelung im Gesellschaftsvertrag, die die Gesellschafter zur Eingehung eines bestimmten Güterstandes verpflichtet, andernfalls der Anteil des verstoßenden Gesellschafters häufig kraft einer Einziehungsklausel eingezogen werden kann. In der Regel will man die Gesellschafter damit zur Gütertrennung zwingen um die Einbeziehung des Anteils in die Berechnung eines Zugewinnausgleichs bei der Zugewinngemeinschaft zu verhindern.