Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann Regelungen unterschiedlicher Art zur Nachfolge in den Gesellschaftsanteil enthalten und diese auch ausschließen – häufig vorzufinden ist eine Fortsetzungsklausel oder (quailifizierte) Nachfolgeklausel. Bei Kapitalgesellschaften kann die Nachfolge in den Anteil nicht von vornherein ausgeschlossen werden; der Vertrag kann jedoch eine Einziehungsklausel enthalten. Wichtig ist in jedem Fall die Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament, damit die Nachfolge gelingt.