Testamentsvollstreckerzeugnis
Urkunde, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird, und durch die der Testamentsvollstrecker seine Legitimation nachweist, für den Nachlass handeln zu können.
Urkunde, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird, und durch die der Testamentsvollstrecker seine Legitimation nachweist, für den Nachlass handeln zu können.