Testamentsvollstrecker
Person, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) einsetzt, um entweder die Durchsetzung der letztwilligen Verfügungen sicherzustellen (Abwicklungsvollstreckung) oder das Vermögen des Erblassers oder Teile hiervon auf eine bestimme Zeit zu verwalten (Dauertestamentsvollstreckung). Da niemand verpflichtet ist, ein solches Amt anzunehmen, empfiehlt sich ggf. die vorherige Abstimmung mit der als Testamentsvollstrecker vorgesehenen Person, auch hinsichtlich der Testamentsvollstreckervergütung.