Tarifbegrenzung
Steuerpflichtige der Steuerklasse II und III erhalten für das zugewandte Betriebsvermögen eine Vergünstigung, indem für 88 % des diesbezüglichen Vermögens der Steuersatz der Steuerklasse I angewandt wird.
Steuerpflichtige der Steuerklasse II und III erhalten für das zugewandte Betriebsvermögen eine Vergünstigung, indem für 88 % des diesbezüglichen Vermögens der Steuersatz der Steuerklasse I angewandt wird.