Fortsetzungsklausel
Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft, nach der bei Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den verleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird und die Erben ggf. nur eine Abfindung erhalten. Eine Nachfolge in den Anteil findet dann – anders als bei der Nachfolgeklausel – nicht statt.