Altersversorgung
Die Sicherstellung der eigenen Altersversorgung bei vorweggenommener Erbfolge bzw. diejenige des Ehegatten im Todesfall ist ein wichtiger Baustein der Nachfolgeplanung. Diese wird sehr erleichtert, wenn außer Betriebsvermögen auch wesentliches – risikofreies – Privatvermögen vorhanden ist.