Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand zwischen Ehegatten. Er ist entgegen der Bezeichnung eigentlich ein Unterfall der Gütertrennung, da auch bei der Zugewinngemeinschaft jeder Ehegatte Inhaber seines Vermögens bleibt und lediglich gewissen Verfügungsbeschränkungen, bspw. hinsichtlich seines Hausrats oder hinsichtlich Verfügungen über sein Vermögen im Ganzen oder von wesentlichen Teilen davon, unterliegt. Es findet lediglich – und insoweit im Unterschied zur Gütertrennung – der Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Ehe statt.