Testamentsvollstreckung
Durch die Testamentsvollstreckung wird der Nachlass – soweit diese angeordnet ist – der Verfügung des oder der Erben oder Vermächtnisnehmer entzogen und obliegt dem Testamentsvollstrecker, entweder zur Vollziehung des Erblasserwillens (Abwicklungsvollstreckung) oder für eine festgelegte Zeit (Dauervollstreckung). Die Testamentsvollstreckung kann bspw. angeordnet werden, um den Nachlass zusammenzuhalten oder um den Erben vor dem Zugriff seiner Gläubiger zu schützen.