Freibeträge (Erbschaftsteuer)
Das Erbschaftsteuergesetz enthält personenbezogene und sachbezogene Freibeträge. Die Höhe der personenbezogenen Freibeträge hängt u.a. von der Erbschaftsteuerklasse und damit letztlich vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Bspw. beträgt der Freibetrag für jedes Kind 400.000,00 Euro und für den Ehegatten 500.000,00 Euro. Ein sachbezogener Freibetrag besteht bspw. für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I in Höhe von 41.000,00 Euro.