Erbschaftsteuerklasse
Je nach Erbschaftsteuerklasse I, II oder III ergibt sich für die Erbschaftsteuer ein höherer Tarif, abhängig vom Vermögensanfall. In der günstigsten Steuerklasse I befinden sich bspw. die Abkömmlinge und der Ehegatte; die Steuersätze dort betragen zwischen 7 % und 30 %. In begrenztem Umfang lässt sich Einfluss auf den Tarif nehmen (bspw. durch Heirat des Lebensgefährten, Adoption).