Probesterben
Als Probesterben bezeichnen wir im Rahmen eines Unternehmensnachfolgeprojektes den Schritt, in dem wir die – u.a. erbrechtlichen und steuerlichen –Auswirkungen Ihrer derzeitigen testamentarischen Regelung bzw. – sollte eine solche Fehlen – der gesetzlichen Erbfolge ermitteln und darstellen. Das Probesterben bildet damit die Basis für die sich anschließende Gestaltungsberatung mit dem Ziel, die dabei aufgedeckten Probleme und Schwachstellen abzustellen und die Vermögensübergabe zu optimieren.