Nacherbe
Nacherbe ist derjenige, der kraft letztwilliger Verfügung im Anschluss an den Vorerben den Nachlass des Erblassers erwirbt, wenn ein bestimmtes Ereignis (in der Regel der Tod des Vorerben) eingetreten ist.
Nacherbe ist derjenige, der kraft letztwilliger Verfügung im Anschluss an den Vorerben den Nachlass des Erblassers erwirbt, wenn ein bestimmtes Ereignis (in der Regel der Tod des Vorerben) eingetreten ist.