Kettenschenkung
Nennt man eine Gestaltung, bei der zur Verdopplung der schenkungsteuerlichen Freibeträge der Übergeber nicht den gesamten, den Freibetrag für ein Kind übersteigenden Vermögenwert auf dieses überträgt, sondern diesen Wert teilt und in einem ersten Schritt die Hälfte an seinen Ehegatten überträgt, der diese Hälfte dann im 2. Schritt gleichfalls dem Kind zuwendet. Wird steuerlich nur anerkannt, wenn der Ehegatte den 2. Schritt ohne Zwang vollzieht; in der Regel sollte auch ein gewisser Zeitabstand zwischen Schritt 1 und 2 eingehalten werden.