Vorweggenommene Erbfolge
Als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet man solche lebzeitigen Übertragungen von Vermögen durch Schenkung oder gemischte Schenkung, die an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben erfolgen. Sie sind häufig ein Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge, insbesondere um die Erbschaftsteuer zu optimieren. Zur Absicherung der Motive des Übertragers können ggf. Schenkungen mit Rückfallklauseln versehen werden.