Testamentsvollstreckervergütung
Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Enthält die letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) hierzu keine Regelungen, wird auf verschiedene Tabellen oder Empfehlungen zurückgegriffen, die regional unterschiedlich sind; diese sehen in der Regel einen bestimmten Bruchteil des Nachlasses oder dessen Erträge als Vergütung vor.