Testamentseröffnung
Die Testamentseröffnung erfolgt durch das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Jede Person ist verpflichtet, sobald der Erbfall eingetreten ist, an dieses unverzüglich ein Testament abzuliefern, welches sich in ihrem Besitz befindet.