Stiftung
Als Stiftung bezeichnet man sowohl die Rechtspersönlichkeit (juristische Person) als auch den Akt selbst, durch den dieser Vermögen zugewendet wird. Die Stiftung entsteht durch das Stiftungsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen sowie die stets erforderliche staatliche Genehmigung durch die Stiftungsbehörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Man unterscheidet die gemeinnützige Stiftung und die Familienstiftung.