Schenkungsvertrag
Vertrag, durch den die Vornahme einer Schenkung vereinbart wird. Da sich niemand gegen seinen Willen etwas schenken lassen muss, bedarf es dafür eines gegenseitigen Vertrages. Dabei bedarf das sog. Schenkungsversprechen des Schenkers der notariellen Beurkundung, um wirksam zu werden. Das Schenkungsversprechen begründet erst die Verpflichtung zur schenkweisen Zuwendung und bedarf – neben der Annahme des Beschenkten, durch die der Schenkungsvertrag zustande kommt – noch des Vollzugs. Der Formmangel wird erst geheilt durch den wirksamen Vollzug der Schenkung.