Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ist das Pendant zur Erbschaftsteuer für lebzeitige Übertragungen (Schenkungen). Es gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für die Erbschaftsteuer, wie bspw. hinsichtlich den Freibeträgen, der Erbschaftsteuerklasse oder der Erbschaftsteuerstundung. Im Detail gibt es jedoch einige Unterschiede zu beachten.