Postmortale Vollmacht
Vollmacht, häufig an den künftigen Erben, die erst im Todeszeitpunkt und über diesen hinaus Wirkung entfaltet. Sie versetzt den Bevollmächtigten in die Lage, sofort Verfügungen über den Nachlass treffen zu können, insbesondere bereits vor Erteilung eines Erbscheins.