Nichtverwertungs- und Geheimhaltungsvereinbarung
Die Nichtverwertungs- und Geheimhaltungsvereinbarung dient dem Schutz vor Missbrauch der im Rahmen von Vertragsverhandlungen, insbesondere einer Due-Diligence Prüfung erlangten vertraulichen Daten der Zielgesellschaft und wird zu Beginn einer M&A-Transaktion abgeschlossen – häufig noch, bevor der Interessent den Namen der Zielgesellschaft erfährt. Zur rechtlichen Absicherung der Zielgesellschaft wird ein Verstoß häufig mit einer Vertragsstrafe versehen.