Nachlasswert
Der Nachlasswert kann in mehrfacher Hinsicht für die Entstehung von Kosten oder Gebühren maßgeblich sein, da es in der Regel sowohl beim Erbschein als auch beim Testamentsvollstreckerzeugnis oder bei notarieller Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) auf dessen Höhe ankommt. In der Regel sind dabei die Verkehrswerte anzusetzen. Für die Erbschaftsteuer kommt es hingegen grundsätzlich auf den Erwerb des einzelnen Erben oder Vermächtnisnehmers an, so dass der Nachlasswert nur eine mittelbare Rückwirkung auf deren Höhe hat, zumal es besondere erbschaftsteuerliche Bewertungen (Erbschaftsteuerwerte) für Grundstücke und Gesellschaftsanteile gibt.