Nachlassinsolvenz
Ist der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig, ist ein Nachlassinsolvenzverfahren (alternativ: eine Nachlassverwaltung) durchzuführen; der Erbe ist zur Stellung eines entsprechenden Antrages verpflichtet. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Bestehens von Nachlassverbindlichkeiten, ist ggf. ein Aufgebotsverfahren durchzuführen.