Haftungsbegrenzung
Im Zuge einer Unternehmensnachfolge können Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung – bspw. Umwandlung einer Offenen Handelsgesellschaft in eine GmbH & Co. KG, Ablösung von persönlichen Sicherheiten – erforderlich werden, um das dem Übergeber verbleibende Privatvermögen von einer betrieblichen Haftung abzuschirmen. Umgekehrt lässt sich für den Erben eines überschuldeten Nachlasses eine Haftungsbegrenzung auf den Nachlass durch eine Nachlassinsolvenz erreichen.