Geschwister
Geschwister gehören zu den gesetzlichen Erben der 2. Erbordnung, erben also nicht, wenn Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, jedoch ggf. bei kinderloser Ehe neben dem Ehegatten des Erblassers, falls dessen Eltern vorverstoben sind. Geschwister haben jedoch kein Pflichtteilsrecht, können also ggf. testamentarisch vollständig enterbt werden.