Garantien
Teil eines Vertrages über den Kauf eines Unternehmens oder einer (wesentlichen) Beteiligung sind mehr oder weniger umfangreiche Garantien. Diese werden in der Regel als verschuldensunabhängiger Haftungstatbestand ausgestaltet, nach dem der Verkäufer für den Fall, dass z.B. bestimmte Eigenschaften nicht vorhanden sind oder bestimmte Ereignisse eintreten, dem Käufer hierfür haftet – in der Regel auf Schadensersatz. Typisch sind bspw. Bilanzgarantien, Steuergarantien, Garantien bezüglich der Werthaltigkeit bestimmter Assets etc. Basis für die Verhandlung über den – in der Regel abschließenden – Garantiekatalog ist häufig die vom Käufer durchgeführte Due-Diligence.