Erbschein
Der kostenpflichtige Erbschein wird auf förmlichen Antrag erteilt und dient dem Nachweis der Rechtsstellung des bzw. der Erben. Insbesondere bei privatschriftlichem Testament wird er häufig unumgänglich sein (bspw. zur Verfügung über Bankkonten, wenn keine Bankvollmacht oder postmortale Vollmacht vorliegt, zur Berichtigung des Grundbuches etc.).