Erbrecht
Als Erbrecht bezeichnet man zum einen all diejenigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich mit dieser Materie befassen (§§ 1922-2385 BGB). Zum anderen den Anspruch des einzelnen Erben am Nachlass.
Als Erbrecht bezeichnet man zum einen all diejenigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sich mit dieser Materie befassen (§§ 1922-2385 BGB). Zum anderen den Anspruch des einzelnen Erben am Nachlass.