Erbordnungen (gesetzliche)
Greift die gesetzliche Erbfolge, erben die Verwandten des Erblassers in der Reihenfolge der Erbordnungen. Erben 1. Ordnung sind bspw. die Abkömmlinge des Erblassers, Erben 2. Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sind Abkömmlinge des Erblassers vorhanden, schließen diese die Erben weiterer Ordnungen aus. Der Ehegatte des Erblassers hat ggf. neben diesen ein besonderes gesetzliches Erbrecht.